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Stand: August 2017

Hinweis:

Die Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unverbindlich und stets frei bleibend. Wir beliefern keine privaten Letztverbraucher. Für Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich die unten aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB genannt) maßgebend.

§ 1 Geltungsbereich der AGB, AGB des Kunden, Allgemeines

  1. Diese AGB der Pins & mehr GmbH & Co. KG gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte mit ihren Kunden.
  2. AGB des Kunden werden selbst bei Kenntnis der Pins & mehr GmbH & Co. KG hiervon nicht Vertragsbestandteil. Es gelten ausschließlich die AGB der Pins & mehr GmbH & Co. KG. Etwas anderes gilt nur, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG der Geltung der AGB des Kunden ganz oder teilweise ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  3. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher:
    (a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der Pins & mehr GmbH & Co. KG in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    (b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die mit der Pins & mehr GmbH & Co. KG ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung stellt das auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Vertragsangebot ab. Die Offerierung von Waren und Leistungen durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG in Katalogen, Werbeprospekten, im Internet etc. stellt hingegen kein Vertragsangebot dar.
  2. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Zugang bei ihr anzunehmen (Vertragsannahme). Die Vertragsannahme soll schriftlich erklärt werden.
  3. In Fällen, in denen unbeschadet vorstehender Regelungen (1) und (2) von einem Vertragsangebot der Pins & mehr GmbH & Co. KG auszugehen ist, ist dieses Vertragsangebot freibleibend, d. h. die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist bis zur Annahme des Angebots durch den Kunden zum Widerruf berechtigt.
  4. Nimmt der Kunde, der Verbraucher ist, die Bestellung über einen von der Pins & mehr GmbH & Co. KG zum Zwecke des Vertragsschlusses genutzten Tele- oder Mediendienst elektronisch vor (elektronischer Geschäftsverkehr gemäß § 312 e BGB), bestätigt die Pins & mehr GmbH & Co. KG unverzüglich den Zugang der Bestellung auf elektronischem Weg. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung allein stellt keine verbindliche Annahme des in der Bestellung liegenden Vertragsangebots dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der ausdrücklichen Annahmeerklärung der Pins & mehr GmbH & Co. KG verbunden werden.
  5. Die Regelungen des § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden auf Kunden, die Unternehmer sind, keine Anwendung.

§ 3 Beschaffenheit der Ware, Änderungsvorbehalt, Mehr- und Minderlieferung

  1. Als vertragliche Beschaffenheit der Ware wird ausschließlich die Produktbeschreibung des Herstellers vereinbart. Etwas anderes gilt nur, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich mit einer davon abweichenden oder zusätzlichen Beschaffenheits-vereinbarung einverstanden ist.
  2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder seiner Gehilfen oder der Pins & mehr GmbH & Co. KG und ihrer Gehilfen bezüglich bestimmter Eigenschaften der Ware sind für die Vertragsgemäßheit der Ware irrelevant. Abweichungen der Ware hiervon stellen keinen Sachmangel dar.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG übernimmt gegenüber dem Kunden keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeits- oder sonstige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben von dieser Regelung unberührt.
  4. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat das Recht, technische Änderungen/Abweichungen sowie Änderungen/Abweichungen von Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen, sofern es sich hierbei um handelsübliche Abweichungen handelt und/oder hierdurch Funktionalität und Brauchbarkeit der Ware nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen/Abweichungen dem Kunden aus anderen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen der Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht zumutbar sind.
  5. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat das Recht, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der ursprünglich bestellten Menge vorzunehmen, sofern diese produktionstechnisch bedingt sind.
  6. Alle Drucksiebe und Werkzeuge werden maximal 2 Jahre archiviert. Bei einer unveränderten Nachbestellung in diesem Zeitraum entfallen diese Kosten für Drucksiebe und Werkzeugkosten.

§ 4 Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und wird sie von ihrem Lieferanten im Stich gelassen, steht ihr bei Nichtbelieferung durch ihren Lieferanten einRücktrittsrecht gegenüber ihrem Kunden zu (Selbstbelieferungsvor-behalt). Ein Rücktrittsrecht der Pins & mehr GmbH & Co. KG besteht jedoch nicht, wenn sie die Nichtbelieferung zu vertreten hat.
  2. Vorstehend (1) gilt entsprechend bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung der Pins & mehr GmbH & Co. KG durch ihren Lieferanten.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG benachrichtigt den Kunden von der Nichtverfügbarkeit der Ware im Sinne vorstehend (1) und (2) sowie ihren Rücktritt vom Vertrag unverzüglich und erstattet unverzüglich vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber der Pins & mehr GmbH & Co. KG besteht nicht.

§ 5 Muster

Vom Kunden angeforderte Muster werden diesem von der Pins & mehr GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt. Eine Rückgabe der Muster an die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

§ 6 Versendung der Ware, Versandkosten

  1. Auf Verlangen des Kunden versendet die Pins & mehr GmbH & Co. KG die Ware.
  2. Die Kosten der Versendung erhöhen den Warenpreis. Die Versandkosten setzen sich zusammen aus den vom Spediteur, dem Transportführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt berechneten Kosten zuzüglich einer angemessenen Aufwandspauschale. Die Aufwandspauschale wird von der Pins & mehr GmbH & Co. KG nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festgesetzt.

§ 7 Lieferfristen/-Termine

  1. Lieferfristen oder Liefertermine werden zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG in jedem Einzelfall gesondert vereinbart. Lieferfristen beginnen ab Vertragsschluss, sofern zu diesem Zeitpunkt sämtliche zur Ausführung des Auftrags notwendigen Vorlagen, Unterlagen etc. des Kunden bei der Pins & mehr GmbH & Co. KG vorliegen. Liegen die Vorlagen etc. bei Vertragsschluss der Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht oder nicht vollständig vor, beginnen die Lieferfristen erst mit Zugang sämtlicher bzw. der letzten erforderlichen Vorlage etc. bei der Pins & mehr GmbH & Co. KG.
  2. Hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG dem Kunden vor Produktion ein Vorabmuster der zu liefernden Ware vorzulegen, ist dieses vom Kunden zur Produktion zu bestätigen. Die Bestätigung hat durch den Kunden unverzüglich zu erfolgen, spätestes jedoch bis zum von der Pins & mehr GmbH & Co. KG mitgeteilten Termin. Eine aufgrund einer verspäteten Bestätigung des Vorabmusters durch den Kunden eintretende Überschreitung der Lieferfristen oder eines vereinbarten Liefertermins hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Sie kommt hierdurch mit ihrer Lieferverpflichtung nicht in Verzug. Die Lieferfrist verlängert sich um den vom Kunden zu verantwortenden Zeitverlust. Bei der Berechnung der Fristverlängerung werden Wochenenden und Feiertage nicht berücksichtigt.
  3. Vorstehend (2) gilt entsprechend, sofern sich die Aufnahme der Produktion und/oder die Auslieferung der Ware wegen der Produktion eines weiteren Vorabmusters verzögert, sofern diese nicht von der Pins & mehr GmbH & Co. KG zu vertreten ist. Darüber hinaus gilt vorstehend (2) für alle anderen Fälle, in denen der Kunde die zur Herstellung oder Lieferung der Ware erforderliche Mitwirkung unterlässt oder diese verspätet vornimmt (z. B. Vorlage notwendiger Unterlagen, Vorlagen etc.; Vornahme notwendiger Abstimmungen).
  4. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Umständen, wie z.B. Naturkatastrophen, hoheitlichen Maßnahmen, Mangel an Rohstoffen, Arbeitskämpfe, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch des Werkzeugs, behördliche Maßnahmen usw. verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
  5. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Liefertermine durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde etwaige Ansprüche und Rechte wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen geltend machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Rücktrittsrecht

  1. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Pins & mehr GmbH & Co. KG das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG und der Unternehmer sind sich einig, dass die Übereignung der Ware zunächst aufschiebend bedingt erfolgt und das Eigentum an der Ware erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen auf den Unternehmer übergeht.
    (a) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern (Weiter-veräußerungsermächtigung). Er tritt der Pins & mehr GmbH & Co. KG hiermit alle bestehenden und künftigen Forderungen, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen einen Dritten erwachsen, ab (Vorausabtretung). Die Pins & mehr GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung hiermit an. Der Unternehmer ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus der gesamten laufenden Geschäftsbeziehung ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Eine Verpfändung, Sicherungs-übereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Rechte der Pins & mehr GmbH & Co. KG beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
    (b) Die vorstehend (a) erteilte Weiterveräußerungsermächtigung umfasst nicht die Weiterveräußerung an Abnehmer des Unternehmers, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderungen ausgeschlossen oder beschränkt haben. Gleiches gilt, wenn der Unternehmer durch eine Vertragsklausel in seinen AGB’S die Vorausabtretung seiner Kunden-forderungen an die Pins & mehr GmbH & Co. KG vereitelt.
    (c) Auf Verlangen der Pins & mehr GmbH & Co. KG hat der Unternehmer ihr die zur Einziehung erforderlichen Angaben bezüglich der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und seinen Schuldnern die Abtretung offen zu legen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Pins & mehr GmbH & Co. KG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Warenpreises inklusive Versandkosten zuzüglich sonstiger Nebenforderungen (z. B. Zinsen) vor. Der Verbraucher und die Pins & mehr GmbH & Co. KG sind sich einig, dass die Übereignung der Ware aufschiebend bedingt erfolgt und das Eigentum erst mit vollständigem Zahlungsausgleich auf den Verbraucher übergeht. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Regelungen unter (2) bis einschließlich (4).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Pins & mehr GmbH & Co. KG unverzüglich von einem Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. Pfändung) sowie deren Beschädigung oder Vernichtung zu unterrichten. Eine Benachrichtigungspflicht besteht auch bei einem Wechsel im Besitz der Ware und bei einem Wohn- bzw. Firmensitzwechsel des Kunden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum vollständigen Zahlungsausgleich kostenlos für die Pins & mehr GmbH & Co. KG zu verwahren und sie pfleglich zu behandeln.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer der in diesem Paragraph der AGB niedergelegten Pflichten, ist die Pins & mehr GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

§ 10 Schutzrechte

Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte (Copyright, Urheberrecht etc.) oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem Auftraggeber. Dieser hat die Pins & mehr GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei zu stellen und der Pins & mehr GmbH & Co. KG sämtlichen Schaden zu ersetzen die durch solch eine Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.

§ 11 Datenschutz

Die Pins & mehr GmbH & Co. KG versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden bzw. Bestellers die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Es werden nur die Daten erhoben und gespeichert, welche zur Nutzung unseres Service unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist (z.B. Kurierdienst, Spedition etc.– für die Warenzustellung oder dessen Avisierung). Ferner kann die Pins & mehr GmbH & Co. KG aktuelle Informationen schriftlich oder per Email zusenden. Dies kann vom Empfänger auf Wunsch gestoppt werden. Wir werden dann entsprechend verfahren.

§ 12 Mündliche Vereinbarung

Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

§ 13 Widerrufsrecht

  1. Ein Widerrufsrecht für den Kunden besteht nur, soweit dies nach gesetzlichen Vorschriften der Fall ist.
  2. Ist der Kunde Verbraucher und übt er ein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht aus, ist er zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Bei einer Bestellung ab einem Wert von Euro 10,– hat der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Versendung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In diesem Fall sowie allen anderen Fällen trägt die Pins & mehr GmbH & Co. KG die Kosten der Rücksendung.
  3. Übt der Verbraucher ein im zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht aus, hat er der Pins & mehr GmbH & Co. KG Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Die gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf der Prüfung der Sache beruht. Der Verbraucher kann vorstehende Wertersatzpflicht daher durch eine vorsichtige und sorgsame Prüfung der Sache vermeiden.
  4. Sofern sich aus vorstehenden Absätzen nichts anderes ergibt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
  5. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Bestellung/Lieferung von Waren, die nach speziellen Kundenspezifikationen angefertigt wurden.

§ 14 Zahlungsfälligkeit, Verzinsung, Verzug

  1. Soweit zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG keine abweichende Vereinbarung erfolgt, ist der Warenpreis inklusive etwaiger Versandkosten innerhalb von 10 Tagen rein netto zu bezahlen bzw. auszugleichen.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Überschreitung des Zahlungsziels den ausstehenden Zahlungsbetrag auch ohne Mahnung zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt p. a. 8 % über dem Basiszinssatz. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist berechtigt, stattdessen bankübliche Zinsen zu verlangen.
  3. Eintritt und Folgen des Verzugs richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Forderung gegen die Pins & mehr GmbH & Co. KG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 16 Erfüllungsort, Gefahrübergang

  1. Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungs- und Leistungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen der Pins & mehr GmbH & Co. KG sowie des Kunden der Firmensitz der Pins & mehr GmbH & Co. KG.
  2. Ist der Kunde Unternehmer oder eine der vorstehend (1) bezeichneten Personen, geht bei Versendung der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer etc. über.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Kunden über. Gleiches gilt bei Abholung der Ware durch den Unternehmer etc.
  4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.

§ 17 Mängelanzeige, Ausschlussfristen für Mängelansprüche und Mängelrechte

  1. Ist der Kunde Unternehmer, hat er der Pins & mehr GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen und Mängelrechten ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG. Bezüglich nicht offensichtlicher Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Untersuchungs- und Rügepflichten.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, hat er der Pins & mehr GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach deren Feststellung durch ihn schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen und Mängelrechten ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch die Pins & mehr GmbH & Co. KG.

§ 18 Mängelansprüche und Mängelrechte

  1. Mängelansprüche und Mängelrechte sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Ausschlussfristen für die Mängelanzeige gemäß § 13 dieser AGB nicht eingehalten hat.
  2. Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung der Pins & mehr GmbH & Co. KG für die Ware nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:(a) Bestehen Mängelansprüche des Kunden, sind diese zunächst auf Nacherfüllung, d. h. Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware, beschränkt. Ist der Kunde Unternehmer, steht die Wahl zwischen den beiden Arten der Nacherfüllung der Pins & mehr GmbH & Co. KG zu. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Wahlrecht zu. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG kann jedoch die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigern.(b) Schlägt die Nacherfüllung gemäß (1) fehl, steht dem Kunden das Recht zu, wahlweise den Warenpreis herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Rücktritt). Der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung ist ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob dieser allein oder neben anderen Mängelansprüchen oder -rechten (z. B. Rücktritt) geltend gemacht werden soll. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch wegen Mangelfolgeschäden bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Produktionstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar. In diesen Fällen gilt vielmehr § 3 (5) dieser AGB.
  4. Geringe Farbabweichungen sind technisch bedingt und nicht immer zu vermeiden.

§ 19 Verjährung der Mängelansprüche

  1. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer Waren in einem (1) Jahr. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Mängelansprüche bezüglich neuer Waren in zwei (2) Jahren. Abweichend hiervon gilt bezüglich Schadenersatzansprüche wegen Mängeln und Mangelfolgeschäden die Verjährungsregelung unter § 16 (4) dieser AGB.
  2. Vorstehend (1) gilt nicht, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesem Fall verjähren die Ansprüche in der gesetzlichen Regelverjährungsfrist.
  3. Der Beginn der Verjährung bestimmt sich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 20 Schadenersatzansprüche

  1. Für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haftet die Pins & mehr GmbH & Co. KG nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlicher Pflicht-verletzung von ihr, einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen. Entsprechendes gilt für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Auswahl- und/oder Überwachungsverschulden im Hinblick auf Verrichtungsgehilfen. Eine Haftung für Verrichtungsgehilfen bestehen im Übrigen nicht. Diese Ansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Abweichend von vorstehend (1) besteht eine Haftung der Pins & mehr GmbH & Co. KG weder für fahrlässige noch für grob fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, ist der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der nach der Art der Ware und dem konkret zugrunde liegenden Rechtsgeschäft typischerweise und vorhersehbar entsteht.
  4. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln und Mangelfolgeschäden verjähren in einem (1) Jahr. Dies gilt nicht, wenn die Pins & mehr GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen hat, sie grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten im Sinne vorstehend (1) zu vertreten hat oder wenn die Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
  5. Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen gemäß § 4, § 13 und § 14 (2) bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
  6. Vorstehende Regelungen (1) bis einschließlich (5) gelten sowohl für vertragliche als auch vorvertragliche Schadenersatzansprüche.
  7. Vorstehende Regelungen (1) bis einschließlich (6) gelten entsprechend auch im Verhältnis der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Pins & mehr GmbH & Co. KG zum Kunden.

§ 21 Schutz von Eigentums- und Urheberrechten

  1. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG behält sich an sämtlichen künstlerischen Arbeiten sowie den endgültig verwendeten Designs von Abbildungen, Zeichnungen, Artikeln und sonstigen Unterlagen die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen von Kunden oder sonstigen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Pins & mehr GmbH & Co. KG verwendet werden.
  2. Bei Missachtung der Eigentums- und Urheberrechte durch den Kunden besteht ein Schadenersatzanspruch der Pins & mehr GmbH & Co. KG. Als Schadenersatzpauschale werden 10 % des Warenpreises, mindestens jedoch € 500,00, vereinbart, sofern die Pins & mehr GmbH & Co. KG dem Kunden keinen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Pins & mehr GmbH & Co. KG ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als vorstehende Schadenersatzpauschale entstanden ist.
  3. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG ist berechtigt, im Kundenauftrag erstellte Artikel zu Werbezwecken oder als Muster zu verwenden und abzubilden.

§ 22 Vorlagen/Aufbewahrung

Falls nicht anders vereinbart, gehen Vorlagen (Filme/Datenträger/Muster/Zeichnungen etc.) des Kunden, welche zur Produktion erforderlich sind, in den Besitz der Pins & mehr GmbH & Co KG über. Für diese Vorlagen/Gegenstände etc. übernimmt die Pins & mehr GmbH & Co. KG keine Haftung. Diese Vorlagen/Gegenstände etc. werden ausschließlich zur Erfüllung des Auftrages verwendet und können ggf. aus Lagergründen vernichtet werden.

§ 23 Inhalt der Internetpräsenz

Die Pins & mehr GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Gewährleistung in Bezug auf die Inhalte ihrer Internetpräsenz und der Aktualität, Korrektheit und Liefermöglichkeit der dargestellten Artikel. Alle dargestellten Artikel dienen ausschließlich der Demonstration. Die Pins & mehr GmbH & Co. KG behält es sich vor jederzeit die Inhalte ihrer Internetpräsenz komplett oder auch teilweise zu ändern bzw. zeitweise oder endgültig einzustellen.

§ 24 Anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht das Bundesrepublik Deutschland, wobei das UN-Kaufrecht ausgeschlossen wird.

§ 25 Gerichtsstand

  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bezüglich des zwischen dem Kunden und der Pins & mehr GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrags sowie der hieraus entspringenden Rechtsstreitigkeiten der deutsche Geschäftssitz der Pins & mehr GmbH & Co. KG, soweit sich aus nachfolgend (2) nichts anderes ergibt.
  2. Vorstehend (1) gilt nicht, wenn der Rechtsstreit nicht vermögensrechtliche Ansprüche betrifft, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder wenn für die Klage oder das Mahnverfahren ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
  3. Hat der Kunde, der nicht Unternehmer oder Kaufmann oder eine sonstige Person im Sinne vorstehend (1) zu sein braucht, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so gelten vorstehend (1) und (2) entsprechend. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde, der im Klagewege in Anspruch zu nehmen ist, nach dem Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 26 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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